AKTUELLES
Neuigkeiten 2024 |
22.12.2024, 14:05
Ab 2025 treten zahlreiche Neuerungen für Unternehmen in Kraft: Die E-Rechnung wird Pflicht, der Mindestlohn steigt und Sozialversicherungsgrenzen ändern sich. Auch bei Postlaufzeiten, Aufbewahrungsfristen, Photovoltaik-Steuern und Ladeinfrastruktur gibt es wichtige Änderungen.
Quelle: ASSCompact vom 11.12.2024 Elektronische Rechnung wird Pflicht Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland Pflicht.... mehr
21.11.2024, 14:25
Schlechte Energiebilanz drückt Verkaufspreis von Immobilien
Quelle: ASSCompact vom 14.11.2024 Bei drei von vier Immobilien, die in den vergangenen zwölf Monaten von privaten Eigentümern veräußert wurden, hat sich die schlechte Energieeffizienz auf den Verkauf... mehr
21.11.2024, 14:21
Die Hälfte der Wohngebäudeversicherer schreibt rote Zahlen
Quelle: ASSCompact vom 18.11.2024 Das erste Mal seit 2020 lag die Schaden-Kosten-Quote der Wohngebäudeversicherer 2023 wieder unter der 100%-Marke. Trotzdem machte die Hälfte der Anbieter Verluste. Damit... mehr
13.11.2024, 16:07
Noch immer Wissenslücken rund um BU-Risiken
Quelle: ASSCompact vom 06.11.2024 In Sachen BU-Risiken zeigen sich bei Erwerbstätigen deutliche Fehleinschätzungen. Laut einer Umfrage meinen 70%, ihren Beruf sehr wahrscheinlich gesund bis zum Renteneintritt... mehr
13.11.2024, 16:04
Bauzinsen derzeit stabil, könnten aber bald wieder steigen
Quelle: ASSCompact vom 07.11.2024 Nach Angaben des Vermittlers privater Baufinanzierungen Interhyp befinden sich die Bauzinsen aktuell weiter auf einem Jahrestiefstwert. Die knappe Mehrheit des monatlichen... mehr
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Neuigkeiten 2023 |
20.11.2023, 14:14
Kostentreiber: Warum die Kfz-Beiträge branchenweit steigen
Über die gesamte Branche hinweg verzeichnen die Beiträge für Kfz-Versicherungen einen starken Anstieg. Warum das so ist und welche Faktoren dazu beitragen? Nutzen Sie diese Infos, um Ihre Kunden über die... mehr
27.10.2023, 10:59
Klimawandel und Extremwetter: Wie gefährdet sind Wohngebäude?
Quelle: ASSCompact vom 11.10.2023 In einer aktuellen Studie zum Thema „Klimawandel und Extremwetterereignisse – Schadenentwicklung und Anforderungen an Wohngebäude“ befassen sich die VHV, der BSB und das IFB... mehr
19.09.2023, 16:38
Diese fünf Risiken führen häufig zum Rechtsstreit
ROLAND Rechtsschutz hat ermittelt, wie oft die Deutschen in einen Rechtsstreit geraten und welche Themen Auslöser für die Konflikte sind. Von Verträgen bis Immobilien – fünf Rechtsrisiken für Privatkunden... mehr
19.09.2023, 16:34
Wird die EZB die Leitzinsen weiter anheben?
Quelle: ASS Compact vom 11.09.2023 Der Zinsentscheid naht: Am kommenden Donnerstag, 14.09.2023, tagt die Europäische Zentralbank erneut zum aktuellen Leitzinssatz. Zuletzt standen kleine Erhöhungen oft schon... mehr
19.09.2023, 16:27
Neue Regionalklassen in der Kfz-Versicherung
ASS-Compact vom 24.08.2023 Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat die Schadenbilanzen der rund 400 Zulassungsbezirke in Deutschland berechnet und die Kfz-Regionalklassen neu... mehr
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Neuigkeiten 2022 |
09.12.2022, 13:14
Rentenkasse: Finanzstärke sieht anders aus
Quelle: ASSCompct vom 08.12.2022 Die gesetzliche Rentenkasse hat einen Überschuss erzielt – und schon wird ihre finanzielle Stabilität gelobt. Doch sowohl der Blick auf die Einnahmen- als auch auf die... mehr
09.12.2022, 11:37
Zahlen zur zukünftigen Altersstruktur in Deutschland
Quelle: ASSCompact vom 08.12.2022 Wie alt kann Deutschland noch werden? Das Statistische Bundesamt hat nun Berechnungen angestellt, die zeigen, wie sich das Alter der Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten... mehr
09.12.2022, 11:31
BdV erinnert an wichtige Versicherungen für Skifahrer
Quelle: ASSCompact vom 06.12.2022 In den Alpen kehrt der Winter ein und in vielen Skigebieten wird die Skisaison eingeläutet. Anlass für die Verbraucherschützer vom BdV, an wichtige Versicherungen für... mehr
09.12.2022, 11:25
Wohn-Riester künftig auch für energetische Sanierung nutzbar
Quelle: ASSCompact vom 05.12.2022 Ab 2024 lässt sich die staatlich geförderte Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, ebenfalls zur energetischen Sanierung von Wohneigentum einsetzen. Möglich macht dies... mehr
12.09.2022, 13:19
Die EZB hat die größte Leitzinserhöhung ihrer Geschichte angekündigt!
Quelle: ASS Compact vom 09.09.2022 Mitte dieser Woche geht es bei den Leitzinsen um 0,75 Prozentpunkte nach oben. Was bedeutet das für die Konjunktur im Euroraum? Wie weit steigt die Inflation noch? Und wie... mehr
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Neuigkeiten 2021 |
21.12.2021, 17:18
Keine Kontoführungsgebühren für Bausparverträge
Auch in der Ansparphase dürfen Bausparkassen ihren Kunden für die Kontoführung kein Entgelt berechnen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Urteil entschieden. Ein Bausparanbieter hatte eine... mehr
30.06.2021, 15:31
Das sind die Änderungen zum Halbjahreswechsel 2021
Quelle ASS Compact vom 24.06.2021 Zum 01.07.2021 ergeben sich pünktlich zum Halbjahreswechsel einige rechtliche Änderungen. Neben dem FISG, einer ersten gesetzgeberischen Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal,... mehr
Neuigkeiten 2020 |
21.12.2020, 15:49
Das ändert sich 2021 für Immobilienbesitzer
2020 neigt sich langsam, aber sicher dem Ende zu. Rund um den Jahreswechsel gibt es auch wieder einige neue Regeln bei Förderungen und Fristen für Immobilienbesitzer und Bauherren, auf die aktuell die... mehr
21.12.2020, 15:25
Steuer und Co. 2021 – Das ändert sich im kommenden Jahr
2020 ist bald Geschichte und Wenige werden dem Corona-Jahr nachtrauern. Was sich im Jahr 2021 zum Besseren wenden wird, bleibt zwar einstweilen offen, aber welche Neuerungen sich rund um das Thema Steuern... mehr
21.12.2020, 15:20
Rund um Rente und Altersvorsorge – Das ändert sich 2021
Ass Compact vom 17. Dezember 2020 Im kommenden Jahr ändert sich einiges bei den Themen rund um die Alterssicherung. Und das nicht nur, weil 2021 die Grundrente eingeführt wird. Auch in der betrieblichen... mehr
21.12.2020, 15:17
„Eine Sterbegeldversicherung kann eine enorme Entlastung sein“
ASS Compact vom 17. Dezember 2020 Jüngere Leute mit dem Thema Sterbegeldversicherung zu erreichen, ist nicht einfach. Doch gerade hier könnte man sie enorm entlasten, meint Oliver Suhre,... mehr
08.08.2020, 14:48
Pflegeversicherung: Eigenanteil für Pflegeheimplätze steigt auf über 2.000 Euro
Quelle: Versicherungsbot vom 04.08.2020 Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze sind erneut gestiegen. Inzwischen liegt der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim bei durchschnittlich 2.015 Euro.... mehr
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Neuigkeiten 2019
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11.09.2019
So viel früher können Sie in Rente gehen, sobald Sie 150.000 Euro gespart haben
Quelle Focus Money online vom 18.07.2019
Ruhestand vorziehen. So viel früher können Sie in Rente gehen, sobald Sie 150.000 Euro gespart haben: s. Tabelle1 (am Ende des Artikels).
Viele Deutsche träumen von einem vorverlegten Ruhestand. Nun haben Vermögensexperten ausgerechnet, wie viel Geld dafür nötig ist. Wie weit kann der Ruhestand mit einem Vermögen von 150.000, 250.000, 350.000 und 500.000 Euro also vorverlegt werden?
Zusammen mit den Experten des VZ Vermögenszentrums hat FOCUS-Money nachgerechnet für einen Single, ein Paar und eine Familie im Alter von aktuell 30, 40 und 50 Jahren. Die Lebensläufe der drei Beispielfälle verlaufen dabei unabhängig vom aktuellen Alter jeweils identisch.
Wie die Höhe des Vermögens für die Rente berechnet wurde
Wichtig: In welcher Höhe im Ruhestand Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse fließen, ist vom individuellen Lebens- und Arbeitsweg und dem damit verbundenen beitragspflichtigen Gehalt abhängig. So stringent und geradlinig wie bei unseren drei Musterfällen verläuft der Weg normalerweise nicht. Mit ihnen lassen sich unterschiedliche Konstellationen und Rentenhistorien und die sich daraus ergebenden Zahlungen jedoch anschaulich darstellen.
Das unterstellte Vermögen ist in den Berechnungen im Alter von 55 Jahren vorhanden bzw. angespart. Auch wenn theoretisch ein früherer Rentenbeginn möglich wäre, wurde diese Altersmarke als Untergrenze des maximalen Vorbezugs festgelegt. Zudem wurde auf Basis der heutigen Kaufkraft gerechnet. Der aktuell 30-Jährige hat zu Rentenbeginn also dem Betrag nach das gleiche Vermögen wie der heute 50-Jährige.
Da bei Letzterem der Ruhestand aber ungleich näher liegt, wird er sich für das Geld mehr leisten können als sein jüngerer Mitbürger, sofern die Teuerungsrate nicht bei null verharrt. Warum diese Vorgehensweise? Die Betrachtung nach heutiger Kaufkraft unabhängig vom Alter macht die Berechnungen greifbarer aus der gegenwärtigen Perspektive.
Was zeigen die Ergebnisse?
s. Tabelle2
s. Tabelle3
s. Tabelle4
Wird das Wunschrentenniveau auf 50 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens taxiert, ist in allen Konstellationen ein vorzeitiger Ruhestand möglich, bei höheren Vermögenssummen sogar schon mit 55 Jahren und damit weit vor dem eigentlichen gesetzlichen Rentenalter. 50 Prozent ist allerdings auch ein recht niedrig angesetzter Wert. Er bedingt entweder bescheidene Ansprüche bzw. ein sparsames Leben im Alter oder aber günstige Lebenshaltungskosten. Zum Beispiel durch die Tatsache, dass eine schuldenfreie Immobilie zum Wohnen zur Verfügung steht und die Themen Miete oder Schuldentilgung keine Rolle mehr spielen. Neben flüssigen Geldmitteln ist Betongold eben auch eine veritable Form der Altersvorsorge
Rentenniveau von 70 Prozent? Singles haben die besten Voraussetzungen
Wird ein Wunschrentenniveau von 70 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens veranschlagt, kann nur der Single in allen unterstellten Fällen vorzeitig den Feierabend einläuten. Warum nicht auch das Paar oder die Familie? Da jeweils beide Partner arbeiten und gut verdienen, ergibt sich entsprechend auch ein hohes Wunschrentenniveau, das mit der Kombination aus gesetzlicher Rente und angespartem Kapital schlicht nicht erreicht wird, wenn nicht mehr als 350.000 Euro zur Verfügung stehen. Für beide Partner wird ja auch nur die gleiche Kapitalbasis unterstellt wie beim Single. Bei der Familie spielt zudem der Umstand eine Rolle, dass die Frau eine Kinderpause einlegt und über mehrere Jahre nur halbtags arbeitet, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Das schmälert die Rentenansprüche, auch wenn für Erziehungszeiten grundsätzlich Punkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben werden.
Ältere Jahrgänge blicken auf bessere Rentenhistorie zurück als jüngere
Was außerdem auffällt: Je älter unsere Musterpersonen sind, umso weiter lässt sich der Ruhestand mit den gleichen Summen vorverlegen. Grund Nummer eins dafür ist natürlich, dass das angesparte Kapital nach heutiger Kaufkraft unterstellt ist. Sind es nur noch 17 statt 37 Jahre bis zur Rente wie bei den jüngeren Musterfällen, enteilt die Wunschrente (bei der eine jährliche Zunahme von 1,5 Prozent unterstellt ist) nicht in einem so großen Maß. Grund Nummer zwei: Die älteren Jahrgänge können auf eine bessere Rentenhistorie zurückschauen als die Jüngeren. Während in der Hochrechnung für noch in der Zukunft liegende Jahre nur mit 1,4 Prozent Rentenanpassung per annum kalkuliert wurde, gab es in der Vergangenheit üppigere Aufschläge.
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